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    <title>Wahlsystem</title>
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    <description>
      Wahlsystem


Begriffsliste:

- Unterverteilung


- Direktmandate
Ein Direktmandat ist der Wählerauftrag, den bei einer Parlamentswahl derjenige Direktkandidat erhält, der innerhalb seines Wahlkreises die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Direktmandate werden in Demokratien vergeben, in denen entweder das Mehrheitswahlrecht gilt wie etwa in Großbritannien oder ein gemischtes System aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht wie in Deutschland.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden zur Hälfte direkt in ihrem Wahlkreis und zur anderen Hälfte über die Liste ihrer Partei gewählt. Die Direktmandate werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag nach dem Bundeswahlgesetz durch die Erststimmen verteilt.

Nach dem Bundestagswahlrecht treten in jedem Wahlkreis Kandidaten der politischen Parteien und eventuell unabhängige Kandidaten gegeneinander an (wobei im Falle der Wahl eines freien Kandidaten mit der Erststimme aber keine gültige Zweitstimme abgegeben werden muss). Gewählt wird dabei nach dem relativen Mehrheitswahlrecht, der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, auch wenn die anderen zusammen mehr haben als er.

Der Kandidat, der das Direktmandat gewonnen hat, zieht automatisch in den Bundestag ein. Gehört er zu einer Gruppierung, die mehrere Mandate auf sich vereinen kann, so bekommt diese nach der Geschäftsordnung des Bundestages den Gruppenstatus im Bundestag; gehört er einer Partei an, die mehr als fünf Prozent der Mandate errungen hat, bekommt sie Fraktionsstatus.

Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel). Dies war zuletzt 1994 der Fall, als die PDS zwar vier Direktmandate, aber nur 4,4 % der Zweitstimmen erringen konnte. Die Gesamtzahl der Mandate, die eine Partei erhält, bestimmt sich nach ihrem Anteil an den Zweitstimmen. Von den ihr nach diesem Anteil zustehenden Mandaten werden die Direktmandate abgezogen, die übrigen werden mit Bewerbern von der Liste besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustünden, kommt es zu Überhangmandaten.

- Überhangmandate
In der Bundesrepublik Deutschland kann es bedingt durch das Wahlsystem zu so genannten Überhangmandaten kommen. Hat eine Partei innerhalb eines Bundeslandes mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen Mandate des Landeskontingents zustünden, entstehen Überhangmandate. Diese sind Sitze einer Partei im Bundestag, die über den Anteil der vergebenen Sitze, die nach dem Verhältniswahlrecht (Zweitstimme) vergeben werden, hinausgehen. Durch diese Überhangmandate erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag.

Der Bundestag setzt sich aus den Wahlkreiskandidaten, die durch die Erststimme (Mehrheitswahlrecht/Direktkandidat) gewählt werden, und den Politikern einer jeweiligen Partei, die durch die Zweitstimme (Verhältniswahlrecht/Listenkandidaten) gewählt werden, zusammen. Durch die Zweitstimme werden die Parteien gewählt und somit die Anzahl der auf jede Partei entfallenden Mandate im Bundestag bestimmt. Die Hälfte der insgesamt 598 zur Verfügung stehenden Mandate wird nun zunächst von den 299 Wahlkreisgewinnern der jeweiligen Parteien besetzt (Erststimmenwahl). Diese Wahlkreisgewinner werden im Bundestag als Direktmandate bezeichnet. Weitere Plätze, die jeder Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil zustehen können, werden normalerweise mit den Parteimitgliedern gemäß einer Liste aufgefüllt, die die Partei festlegt. Somit vermindert im Allgemeinen jedes gewonnene Direktmandat einer Partei die Anzahl der ihr verbleibenden Listenmandate.

Wenn jedoch eine Partei innerhalb eines Bundeslandes über die Erststimmen mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr nach Zweitstimmen zukommen würden, kommt es zu &quot;Überhangmandaten&quot;. So gewinnt diese Partei, je nach Anzahl der Überhangmandate, zusätzliche Sitze im Bundestag hinzu. (Ein Ausgleich zugunsten der anderen Parteien, der die jeweilige Sitzzahl dem Zweitstimmenverhältnis wieder anpassen würde, findet nicht statt!)

Beispiel: Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate. Insgesamt gab es 1994 16 Überhangmandate (12 für die CDU, vier für die SPD). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhte sich entsprechend.

Scheidet ein mit Direktmandat ausgestatteter Abgeordneter, der aus einem Land mit Überhangmandaten in den Bundestag eingezogen ist, während der Legislaturperiode aus, rückt für ihn kein Kandidat von der Landesliste oder aus dem Wahlkreis nach (Nachrückerurteil).

Beispiel: Durch den Tod der Abgeordneten Anke Hartnagel aus Hamburg – wo die SPD sechs Direktmandate errungen hatte, obwohl ihr nur fünf Listenplätze zugestanden hätten – verringerte sich die Größe der SPD-Fraktion (und damit die des ganzen Bundestags) um einen Abgeordneten, weil Frau Hartnagels Platz nicht nachbesetzt wurde.

Überhangmandate traten bereits bei der ersten Bundestagswahl auf, bis einschließlich 1990 spielten sie nur bei der Wahl Adenauers zum Bundeskanzler eine Rolle, da die Mehrheiten ansonsten klar waren. 1994 traten Überhangmandate erstmals in großem Maße auf: zwölf für die CDU/CSU und vier für die SPD. Die Union konnte damit ihren knappen Vorsprung stabilisieren. Dies rief eine Reihe von Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit hervor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch die proporzverzerrende Wirkung der Überhangmandate für verfassungskonform (BVerfG, 10. April 1997, 2 BvF 1/95).

Verfassungsrechtlich problematisch erscheint insbesondere die Tatsache, dass beim Bundestagswahlsystem ein sog. negatives Stimmgewicht auftreten kann, dass also eine Partei weniger Sitze erhält, obwohl sie mehr Stimmen bekommen hat.

Bei der Bundestagswahl 2002 bekamen CDU/CSU und die SPD annähernd gleichviele Zweitstimmen (bei 38,5 %). Da die Union jedoch nur ein und die SPD vier Überhangmandate erhielt, wurde die SPD stärkste Fraktion im 15. Bundestag. Davon sind bis Juli 2004 zwei Überhangmandate der SPD weggefallen.

Bei der Bundestagswahl 2005 bekamen die CDU/CSU knapp 1% mehr Stimmen (35,2%) als die SPD (34,2%). Da die Union dieses Mal 7 Überhangmandate (4 in Sachsen, 3 in Baden-Württemberg) für sich gewinnen konnte, stellt sie 226 Abgeordnete, die SPD stellt 222 Abgeordnete (davon 9 Überhangmandate). Im Vergleich zur Wahl 2002 waren die Überhangsmandate bei den großen Parteien bei dieser Wahl daher ausgeglichener verteilt und führten zu keiner Machtverschiebung.

Zwei Mechanismen um viele Überhangmandate zu verdienen

Die zwei Mechanismen um die Zahl der Überhangmandate zu erhöhen sind

1. Sieg in vielen Wahlkreisen
2. sehr wenige Parteistimmen

Umgang mit Überhangmandaten

Prinzipiell kann auf vier Arten mit Überhangmandaten umgegangen werden.

1. Sitze Wegnehmen von anderen Parteien
2. Erlaube den Überhang
3. Verteile weitere Sitze zur Kompensation
4. Teile Überhangmandate nicht zu

- Verhältniswahlrecht 

- Sperrklausel


Essayfragen:

- Welches Wahlsystem hat die Bundesrepublik Deutschland? Beschreiben Sie es!

- Welche Bereiche des politischen Systems der BRD werden vom Wahlsystem beeinflusst? Beschreiben Sie Auswirkungen!

- Diskutieren Sie Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht!


Basics:

- Stimmverteilung und Stimmverrechnung

- Wahlgrundsätze

- Faktoren für Wahlverhalten 


Pflichtlektüre:

- Rudzio: Kapitel 6    </description>
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    <title>Das politische System in der BRD</title>
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    <description>
      *Das politische System in der BRD

-1. Wahlsystem
  -Fragen
    1. Welche Vor- und Nachteile bietet die personalisierte Verhältniswahl aus demokratietheoretischer Sicht? 
    2. Wieso hat sich in der Bundesrepublik nicht die reine Mehrheitswahl durchgesetzt?
    3. Begünstigt das [[Wahlsystem]] etablierte Parteien?
    4. Welche Motive für Stimmensplitting sind denkbar? 

-2. Parteien
  -1. An welchen Faktoren lässt sich die Priviligierung von Parteien in der Bundesrepublik ablesen?
    2. Wie hat soch das Parteiensyetem seit 1949 verändert und welchen Konsequenzen hat dieser Wandel?
    3. Welche Grenzen hat der Einfluss der Parteien auf Willensbildung und Enscheidungsfindung?

-3. Interessengruppen
 -1. Warum sind nicht alle Interessen gleich gut organisiert?
   2. Warum genießen (einige) Verbände in der BR einen privilegierten, quasi-öffentlichen Status?
   3. Wie werden Mitgliederinteressen und Gemeinwohl ausbalanciert?  

-4. Der duetsche Bundestag
 -1. Ist der Bundestag der Gesetzgeber?
      &gt;Im Sinne der Regierungsmehrheit, weniger im Sinne der gesamten Institution
   2. Welche Konfliktlinien verlaufen innerhalb des Bundestages?
      &gt;Zwischen Regierungsmehrheit und Opposition, zwischen Koalitionsfraktionen, zwischen Oppositionsfraktion, innerhalb der Koalition
   3. Was sind die Kennzeichen der parlamentarischen Menhrheitsdemokratie und des modernen parlamentarischen Dualismus?
      &gt;Dualismus von Parlamentsmehrheit und Opposition
  
-5. Die Bundesregierung
 -1. Ist die BR eine Kanzlerdemokratie?
      &gt;Im internationalen Vergleich durchaus starke Kompetenzen des Bundeskanzlers
      &gt;Aber Machtmittel abhängig von Persönlichkeit, Machtverhältnissen und Parteikonflikten
   2. Welche Quellen und Grenzen der Macht einer Bundesregierung gibt es? 
      &gt;Von Parlamentsmehrheit gestützte Exekutive, innenpolitisch mehr Steuerungsmöglichkeiten als etwa der Präsident der USA
      &gt;Aber hohe Dichte an Mitregenten und Veto-Spielern: semisouveräner Staat (Peter Katzenstein)

-6. Die MInisterialverwaltung, Bundesverwaltung
 -1. Welche Proentierungen haben Beamte im Vergleich zu (Partei-)politikern?
      &gt;Stärker policy-orientiert, daher auch &quot;Bruderschaften&quot; mit Fachpolitikern und Verbandsexperten
      &gt;Aber; je nach Bürokratietyp Widersprüche zwischen unpolitischem Selbstverständnis und politischen Funktionen 
   2. Beschränkt sich die Verwaltung auf die Ausführung von Gesetzen?
      &gt;Bundesministerien sind vorrangig mit der Entwicklung von Gesetzen beschäftigt (Referentenentwürfe,) Landesministerien stärker mit der Umsetzung
      &gt;Nicht nur Ausführung, auch Planung gehört zu den Aufgaben moderner Verwaltung

-7. Föderalismus
 -1. In welchem Verhältnis stehen Parteienwettbewerb und Länderinteressen?
      &gt;Bei Finazproblemen können Länderinteressen über dem Parteienwettbewerb stehen
      &gt;In anderen Politikfeldern fügen sich Länder in den Parteenwettbewerb , Beispiel: Brandenburg (große Koalition)  stimmte dem Zuwanderungsgesetz zu 
   2. Was ist der anlass und worin besteht das Dilemma einer Föderalismusreform?
      &gt;Günstige Machtkonstellation durch große Koalition
      &gt;Ministerpräsidenten müssen bei Zustimmung zu Reformen Machtverluste aud Bundesebene in Kauf nehmen

-8. Der Bundespresident
 -1.Kann ein Bundespräsident Einfluss ausüben?
      &gt;In Krisensituationen wächst dem Präsidenten eine Kontrollfunktion zu, aber keine echte Regierungsfunktion
      &gt;Die öffentliche Wirkung und der persönliche Stil sind die wichtigsten Quelle des Einflusses
      &gt;Parteien wollen Wahl beeinflussen, haben aber häufig gespanntes Verhältnis zu den Amtsträgern
   2.Passt das Amt des Bundespräsidenten zum politischen System der BRD? 
      &gt;Parlamentarische Systeme haben in der Regel immer eine zweiköpfige Exekutive
      &gt;Demokratische Legitimation konzentriert sich allerdings auf die parlamentarische Mehrheit    </description>
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    <title>49期注意事項</title>
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はいはい、ではどうしましょうか。トピック立てをして、それに追加記入をするようにして下さい！    </description>
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    <title>トップページ</title>
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      Soziologie,Datei, usw. 

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    <title>Das politische Syetem in der BRD</title>
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      Naja, Mal gucken. 

Ruzio    </description>
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    <title>メニュー</title>
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      メニュー
-[[トップページ]]
-[[メニュー]]
-[[メニュー2]]

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    <title>メニュー2</title>
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      **更新履歴
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